Alle Kundgebungen am 20.08. verboten. Linksjugend klagt vor dem Verwaltungsgericht.

 Heute sind alle Kundgebungen und Demos am 20.08. verboten worden. Dazu folgend eine Pressemitteilung von uns:Pressemitteilung der Linksjugend Leipzig, 17. August 2011

+++ Alle Kundgebungen am 20.08. verboten +++ Scharfe Kritik der Linksjugend an Vorgehen von Stadt und Polizei +++ Begründungen des Verbotes zum Teil schlichtweg lächerlich +++ Linksjugend klagt gegen beide Verbotsverfügungen

Die Stadt Leipzig hat sämtliche angemeldeten Demonstrationen und Kundgebungen am 20.08. sowie eine antifaschistische Kundgebung am 19.08. verboten. Massiver Druck wurde nach der Erkenntnis der Linksjugend dabei von der Polizei aufgebaut. Vom Verbot betroffen sind auch zwei angemeldete Kundgebungen der Linksjugend Leipzig, die die pauschalen Verbote nun scharf verurteilt:

Mit den Verbotsverfügungen der Stadt Leipzig wird der 20. August zu einem Tag, an dem in Leipzig das Recht auf Versammlungsfreiheit faktisch außer Kraft gesetzt wird. Es kann nicht sein, dass in Leipzig ein wesentliches Grundrecht derart massiv eingeschränkt wird.“

Auch im Detail ist das Vorgehen von Versammlungsbehörde und Polizei nicht nachvollziehbar. Dass den Anmeldern die Verbotsverfügungen erst 3 Tage vor den Veranstaltungen zugehen, verschärft das Problem. Dieses Vorgehen erschwert es den Anmeldern ungemein, effektiv von den ihnen zustehenden Rechtsmitteln Gebrauch zu machen.

Die Argumentation der Polizei bezieht sich im wesentlichen auf einen so genannten polizeilichen Notstand und eine damit verbundene Gefahrenprognose der Polizei. Beides hält die Linksjugend Leipzig in wesentlichen Punkten für unbegründet.

Die Darstellung der Situation wie auch die Gefahrenprognose der Polizei ist nicht haltbar. An einigen Stellen wirken die Verbotsbegründungen schlichtweg lächerlich.“

Die Versammlungsbehörde zitiert wild irgendwelche Internetseiten, die zum Teil keine nachvollziehbare Verbindung zu den Veranstaltern aufweisen. Das kann kein Grund für ein Verbot unserer Kundgebungen sein.“

In der Verbotsverfügung wird weiterhin auf die Gefahr durch militante Nazis verwiesen. Diese seien bereits in der Vergangenheit durch Gewalt aufgefallen.

Die angeführte Gewaltbereitschaft aus dem Lager der Nazis kann unter keinen Umständen dafür herhalten, dass unsere Versammlungen untersagt werden. Alle von uns bisher angemeldeten Kundgebungen und Demonstrationen sind gänzlich friedlich verlaufen.“

Auch der Verweis auf eine mögliche 'Unterwanderung' von friedlichen Veranstaltungen durch Störer kann nicht als Argument gegen die friedlichen Versammlungen selbst gewendet werden. „Das wäre, als würde man den Banken vorwerfen, sie würden Bankräuber magisch anziehen.“

Wirklich abstrus werde die Verbotsbegründung jedoch an einer anderen Stelle. „Die Polizei ist sich offensichtlich nicht zu schade, den Schulanfang, das Gondwanaland des Leipziger Zoos und sogar das räumlich deutlich entfernte Highfield-Festival als Gründe für das Verbot unserer Veranstaltungen anzuführen. Sogar eine Demonstration in Baden-Württemberg und Bundesligaspiele finden sich in dem Schreiben. Dass die Polizei sich ihre Gefahrenprognose hier nach Gutdünken selbst zusammengebastelt hat ist offensichtlich.“

Bundesligaspiele und weitere Großevents finden jedes Wochenende statt. Ginge es nach der Leipziger Polizei wären Kundgebungen an Wochenenden wahrscheinlich gar nicht mehr möglich.“

Die Linksjugend Leipzig hatte zwei Kundgebungen gegen die geplante Naziveranstaltung am 20.08. angemeldet. Eine an der Tabaksmühle mit 150 Teilnehmenden sowie eine Kundgebung am S-Bahnhof Völkerschlachtdenkmal mit 70 Teilnehmenden. Gegen das Verbot der beiden Kundgebungen klagt die Linksjugend Leipzig jetzt vor dem Verwaltungsgericht.

Es ist erschreckend, wie leichtfertig Stadt und Polizei mit dem Versammlungsrecht umgehen. Wir haben deshalb beschlossen, gegen das Verbot unserer Veranstaltungen zu klagen. Gerade auch weil wir die angeführten Begründungen für nicht tragbar halten. Das Versammlungsrecht hat diesen Umgang seitens Stadt und Polizei nicht verdient.“

Die Linksjugend Leipzig hatte bereits Ende 2010 beim Verwaltungsgericht gegen einen Auflagenbescheid für eine antifaschistische Nachttanzdemo geklagt, der de facto einem Verbot gleichkam. Nachdem Teile des Auflagenbescheids vom Gericht aufgehoben wurden, ist die Linksjugend der verbleibenden Auflagen wegen zum Oberverwaltungsgericht gezogen. Das Verfahren dauert zur Zeit noch an.

Es ist nicht das erste mal, dass die Polizei in Leipzig denkt, sie sei der Herr des Versammlungsrechtes und könne dieses einschränken wie sie lustig ist. Dieses Willkürregiment von Herrn Wawrzynski gegenüber einem wesentlichen Grundrecht ist gänzlich inakzeptabel.“

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